Die Kosten einer BlowerDoor-Messung können je nach Gebäudegröße, Objekttyp und Anforderungen stark variieren. Die folgenden Preise dienen als Orientierung für ein Einfamilienhaus – für Ihr konkretes Projekt erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Bei größeren Objekten, Mehrfamilienhäusern, Gewerbe sowie baubegleitender Qualitätssicherung hängt der Preis stark vom individuellen Projekt ab.
Melden Sie sich am besten direkt bei mir – gemeinsam besprechen wir, welche Messung für Ihr Vorhaben sinnvoll ist, und Sie erhalten ein Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Nein. Der Preis den wir vorab vereinbaren, ist verbindlich – er steht im Angebot und gilt. Die Anfahrt im Umkreis von 30 km ist dabei immer kostenlos.
Sollten sich vor Ort unvorhergesehene Umstände ergeben, die den Aufwand wesentlich verändern, spreche ich das offen mit Ihnen ab – selbstverständlich bevor zusätzliche Kosten entstehen.
Ja – die Anfahrt ist bis 30 km um Herten kostenlos. Bei größeren Entfernungen sprechen wir das individuell ab.
Der n50-Wert gibt an, wie oft die gesamte Luft in einem Gebäude bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal pro Stunde ausgetauscht wird – also wie luftdicht die Gebäudehülle ist. Je niedriger der Wert, desto dichter das Gebäude.
Ein Beispiel: Bei einem n50-Wert von 1,0 h⁻¹ wird das gesamte Luftvolumen im Haus rechnerisch einmal pro Stunde durch Undichtigkeiten ausgetauscht.
In deutschen Messprotokollen wird heute häufig der Begriff nL50 verwendet – das ist die offizielle Bezeichnung nach DIN EN ISO 9972 mit nationalem Anhang. Inhaltlich ist er identisch mit dem bekannten n50-Wert.
Nach GEG gilt für Einfamilienhäuser ohne Lüftungsanlage ein Grenzwert von n50 ≤ 3,0 h⁻¹, mit Lüftungsanlage ≤ 1,5 h⁻¹. Für die KfW-Förderstufen sind die Anforderungen deutlich strenger – je nach Effizienzhaus-Stufe.
Passivhäuser müssen einen n50-Wert von höchstens 0,6 h⁻¹ erreichen.
→ Warum die Messung bei sehr dichten Gebäuden anspruchsvoller wird
Für ein Einfamilienhaus bis 200 m² sollten Sie ca. 2-3 Stunden einplanen – inklusive Auf- und Abbau der BlowerDoor-Anlage und der eigentlichen Messung.
Damit die Messung reibungslos verläuft, sollten alle Fenster und Außentüren geschlossen sein, Lüftungsanlagen abgestellt und Siphons gefüllt sein. Die genaue Checkliste erhalten Sie vor dem Termin von mir.
Sie erhalten Ihr Protokoll zeitnah nach dem Termin per E-Mail – bei der Abschlussmessung als normgerechtes Protokoll nach DIN EN ISO 9972, das für KfW-Anträge und die Bauabnahme anerkannt ist.
Bei vielen KfW-Förderprogrammen ist die BlowerDoor-Messung ein wichtiger Baustein im Förderprozess. Ob und in welchem Umfang die Kosten dafür im Rahmen der Förderung berücksichtigt werden können, hängt vom jeweiligen Projekt ab.
Hierzu berät Sie Ihr Energieberater am besten direkt – er kennt die aktuellen Förderbedingungen für Ihr konkretes Vorhaben.
Ja, in den meisten Fällen. Für die KfW-Effizienzhaus-Stufen sowie das Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298) muss die Luftdichtheit messtechnisch nachgewiesen werden – mit einem normgerechten Protokoll.
Auch nach GEG § 26 ist die Messung bei Neubauten mit raumlufttechnischen Anlagen gesetzlich vorgeschrieben.
Das ist ein zinsverbilligter KfW-Förderkredit für Bauherren, die besonders klimafreundlich und energieeffizient bauen. Programm 297 richtet sich an Eigennutzer, Programm 298 an Vermieter, Bauträger und Unternehmen.
Voraussetzung ist mindestens der Effizienzhaus-40-Standard. Förderfähig sind bis zu 100.000 € je Wohneinheit, mit dem Nachhaltigkeitssiegel QNG sogar bis zu 150.000 €.
Für den Nachweis der Luftdichtheit ist ein normgerechtes BlowerDoor-Protokoll erforderlich – das ist wo ich ins Spiel komme. Den Antrag selbst stellt Ihr Energieeffizienz-Experte über Ihre Hausbank.
Quelle: kfw.de · Stand der Konditionen: Frühjahr 2026, Angaben ohne Gewähr
Ja, auch über die KfW-Förderung hinaus kann eine normgerechte Luftdichtheitsmessung erforderlich sein – etwa für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) oder eine DGNB-Zertifizierung. Beide Systeme stellen teilweise strengere Anforderungen an die Gebäudehülle als das GEG allein.
Welche Nachweise konkret gefordert werden, hängt vom jeweiligen Zertifizierungssystem und Projekt ab. Ihr Energieberater oder Planer kann Ihnen hier die genauen Anforderungen nennen.
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Melden Sie sich gerne direkt – ich berate Sie unverbindlich zu Ihrem Projekt.
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